Annette Frommhold-Merabet Notar Münster

Zufrieden geschieden? Das geht! Eine Scheidung muss kein Drama sein

Ihre Rechtsanwältinnen für Familienrecht

Als Fachanwälte für Familienrecht vertreten und beraten wir Sie in einem Rechtsgebiet, das wahrscheinlich jede Privatperson betreffen kann. Bei Scheidungen oder anderen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Trennung geht es um Persönliches, auch wenn im Vordergrund Berechnungen für Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung oder für den Versorgungsausgleich stehen.

Wir sorgen dafür, dass es in der Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft nicht zu einem Rosenkrieg kommt. Wir legen als Familienanwalt & Familienanwältin Wert auf eine respektvolle sachliche Auseinandersetzung mit dem getrennt lebenden Partner oder Elternteil. Es ist uns wichtig, dass Sie nach der Trennung oder Scheidung und der Regelung aller damit in Zusammenhang stehenden Fragen dem anderen wieder in die Augen schauen können mit dem Gefühl, eine faire und gerechte Lösung auf dem Boden des Familienrechts erreicht zu haben.

Das Ergebnis kann auch vor dem Familiengericht durch eine Unterhaltsklage oder ein Sorgenrechtsverfahren oder eine Klage zur Auseinandersetzung der ehelichen Immobilie von uns erstritten worden sein. Manchmal hilft eine klare Gerichtsentscheidung, wenn es den Beteiligten nicht gelingt, sich zur Höhe des Trennungsunterhalts, Nachscheidungsunterhalts oder zur Umgangsregelung gütlich zu einigen.

Auch vor dem Familiengericht ist ein Vergleich noch möglich und wird nach den Bestimmungen des FamFG in jedem Verfahrensstadium gefördert. Evtl. schlagen wir eine außergerichtliche Mediation oder eine Gerichtsmediation als alternatives Streitverfahren vor.

Im gesamten Verlauf des Familienkonfliktes vertreten wir kompetent und vertrauensvoll Ihre Interessen. Dies ist uns aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung als Familienanwalt und Familienanwältin, bzw. Fachanwalt & Fachanwältin für Familienrecht in Münster, mit Empathie und Durchsetzungsvermögen möglich.

In der Regel werden Anwälte für Familienrecht mit Scheidungsanwälten gleichgesetzt. Die Gebiete des Familienrechts sind:

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht, Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Scheidung

Eine Scheidung ist meistens für alle Beteiligten schwierig. Zu tief sind in der Regel die Wunden, die einzelne Ehepartner geschlagen haben und zu groß sind die Herausforderungen um sie Handumdrehen zu lösen. Was passiert mit dem gemeinsamen Grund und Boden? Wer darf sich in welchem Maße um die Kinder kümmern? Wie wird der Unterhalt geregelt? Für diese Fragen und noch viele mehr stehen wir Ihnen mit großer Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen zu Ihrem Recht. Eine Scheidung soll im Idealfall nicht nur das Beste für den Mandanten bringen, sondern das Leben nach der Ehe für alle möglichst gut regeln.

Ehevertrag

Die Scheidungsquote in Deutschland liegt bei 40% und daher ist man gut beraten, sich schon vor der Eheschließung darauf zu einigen, wie man wieder auseinandergehen möchte, falls die Ehe irgendwann beendet werden soll. Als Familienanwälte stehen wir Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung beiseite um einen Ehevertrag vorzubereiten und abzuschließen.

Versorgungsausgleich

In dem Versorgungsausgleich werden die Bezüge für die Berechnung der Rente beider Ehepartner angeglichen. Dadurch wird die Gefahr einer Armut im Alter vermindert, die auf Erziehungsjahre zurückzuführen ist. Ohne den Versorgungsausgleich wäre der Ehepartner, der für die Kindeserziehung beruflich kürzer getreten ist im großen Nachteil. Schließlich hätte dieser Ehepartner wesentlich kürzer in die Rentenkasse eingezahlt. Der Nachteil des einen Partners wäre ohne Versorgungsausgleich der Vorteil des anderen.

Kindesunterhalt

Solang eine Familie zusammen lebt, stellt sich die Frage nach dem Familienunterhalt in der Regel nicht. Bei einer Trennung jedoch ist der Elternteil, der die Kinder oder das Kind nicht in Obhut hat unabhängig von seinem / ihrem Einkommen grundsätzlich zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet.

Die Höhe des Unterhalts hängt selbstverständlich von den jeweiligen Einkommen ab und wird oft vom Familienrichter festgelegt. Da es hier aber oft zu verhärteten Fronten kommt, beraten wir Sie als Fachanwälte für Familienrecht aber sehr gerne und Vertrauensvoll. Der Fokus des Kindesunterhalts ist hier natürlich immer auf das Kind gerichtet.

Unterhalt

Wenn es nicht anders in einem Ehevertrag geregelt ist, müssen bei einer Scheidung auch Unterhaltsfragen geklärt werden. In der Regel werden Ehen in den ersten Jahren oder nach Renteneintritt eines Partners geschieden. Im zweiten Fall ist ein Ehepartner oft über viele Jahre nicht in einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gewesen. Gemeinsam wurde über viele Jahre ein Leben aufgebaut, woraus Unterhaltsansprüche erwachsen. Das gemeinsame Leben konnte in der Form nur geführt werden, weil eine Person beruflich zurückgesteckt hat. Das muss bei einer Scheidung natürlich ausgeglichen werden, da ja keiner der Ehepartner, bzw. Scheidungspartner in die Altersarmut abrutschen soll.

Ist die Unterhaltsfrage nicht vor der Eheschließung durch einen Ehevertrag geklärt worden, bedarf es oft einer Hilfe vom Familienanwalt. Gerne nehmen wir uns mit unserem Team aus erfahrenen Fachanwälten dieser Problematik an und kämpfen dafür, dass Sie zu ihrem Recht kommen.