Ihre Notarin in Münster

Sie suchen einen Notar, bzw. eine Notarin in Münster? Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Notariat und unserer Notarin Annette Frommhold-Merabet mit Rat und Tat bei. Ein Besuch beim Notar ist für die meisten Menschen mit dem Beginn eines neuen Lebensabschnitts verbunden.

  • Sie wollen heiraten und möchten einen Ehevertrag abschließen und benötigen hierfür einen Notar oder eine Notarin.
  • Sie wollen ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen und brauchen für die Beurkundung des Kaufvertrages einen Notar oder eine Notarin.
  • Sie benötigen Beratung und Beurkundung bei einem Erbbaurechtsvertrag durch einen Notar oder eine Notarin.
  • Sie wollen sich um Ihren Nachlass kümmern und wollen ein Testament bei einem Notar oder einer Notarin machen um Erbstreitereien möglichst zu vermeiden.
  • Sie wollen eine Patientenverfügung erstellen und benötigen hierfür einen Notar oder eine Notarin.

Annette Frommhold Merabet betreut Sie gerne bei folgenreichen Rechtsgeschäften wie etwa bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Gesellschaftsverträgen. Dabei umfassen ihre Aufgaben sowohl die rechtliche Beratung, die individuelle Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung als auch die praktische Abwicklung des Rechtsgeschäfts gegenüber dem Registergericht oder dem Grundbuchamt. Als Träger eines öffentlichen Amtes sind Notare unabhängig und unparteiisch für die Beteiligten Tätig.

Für diese und viele weitere Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne und vertrauensvoll zur Seite. Die Aufgaben eines Notare sind unter anderem:

  • Grundstückskaufverträge
  • Testamente
  • Erbverträge
  • Scheidungsfolgenverträge
  • Vermögensnachfolge/ Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • GmbH-Gründung
  • Erbscheinsanträge
  • Erwachsenenadoption / Volljährigenadoption
  • Eheverträge
  • Beglaubigungen

Sie kaufen ein Haus und benötigen einen Kaufvertrag?

Meist kauft man ein Haus oder eine Wohnung nur ein Mal im Leben. Da ist es wichtig, dass Käufer und auch Verkäufer bei dem Kauf alle Risiken bewusst sind bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben und abschließen und es nach einigen Jahren keine bösen Überraschungen gibt. Suchen Sie sich in Ruhe einen Notar, dem Sie vertrauen, denn bei einer so großen Entscheidung sollten Sie sich wohl und in guten Händen fühlen. Gerne begleite und berate ich Sie erfahren und vertrauensvoll bei diesem großen Schritt. Es gibt viele Stellschrauben in jedem Kaufvertrag, die Ihnen helfen rechtssicher Steuern zu sparen und beruhigt den nächsten großen Abschnitt Ihres Lebens beschreiten zu können.

Gibt es ein Musterkaufvertrag?

Ein Muster für einen Kaufvertrag kann ich Ihnen leider nicht anbieten. Für den Kauf einer Immobilie werden keine Standart-Verträge verwendet, weil doch jede einzelne Wohnung, jedes Haus und jedes Grundstück seine eigenen speziellen Anforderungen hat. Suchen Sie aber einen Kaufvertrag, der nicht notariell beglaubigt werden muss – etwa ein Kaufvertrag für ein Auto, so finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des ADAC Musterverträge, die Ihnen weiterhelfen können.

Brauche ich eine Patientenverfügung  oder eine Vorsorgevollmacht?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rät jedem eine Patientenverfügung zu verfassen. Die Patientenverfügung regelt nicht nur, an wen sich ein Arzt im Falle schwerer gesundheitlicher Probleme wenden darf. Sollten Sie zum Beispiel durch einen Unfall oder ähnliches pflegebedürftig werden, ist es gut, schon zu wissen, wer sich um Sie kümmern wird. Besprechen Sie das früh mit Ihren Angehörigen. In einer Patientenverfügung wird festgelegt wer in welcher Reihenfolge Ihr Vormund werden soll. Es wird festgelegt, wer in Ihrem Namen Ihre Bankgeschäfte erledigen darf und letztendlich auch wird. Es ist sehr wichtig diese Dinge festzulegen, bevor die Frage akut wird. Gerne stehe ich Ihnen auch hier mit meiner Erfahrung als Notarin, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht gerne zur Verfügung.

Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gegenseitig als Alleinerbe ein. Die Nachfahren erben erst, wenn beide Partner verstorben sind. Wie bei so vielen Dingen ist es mit dem Berliner Testament aber auch nicht so einfach, problemlos und komfortabel, wie es auf den ersten Blick scheint. Der Pflichtteil muss auch im Berliner Testament geklärt werden. Bei größeren Vermögen ist es gegebenenfalls sinnvoll, einen Teil vor dem Erbfall als Schenkung zu übertragen um den Freibetrag der Erbschaftssteuer optimal auszunutzen. Auch eine Schenkung von Wohnimmobilien mit anschließendem Nießbrauch kann unter gewissen Umständen sehr sinnvoll sein. Gerne berate ich Sie beim Verfassen Ihres Testaments. Als Notarin und Fachanwältin für Familienrecht bin nicht nur mit den Fallstricken beim Verfassen eines Testamentes vertraut, sondern auch mit den Komplikationen die sich für die Erben im Erbrecht entwickeln können. Und die gilt es so weit wie möglich zu vermeiden.

Was ist eine Generalvollmacht?

Bei einer Generalvollmacht wird eine Bevollmächtigung zu Vertretung aller Geschäfte ausgestellt. Es handelt sich also um eine sehr umfängliche Befugnis, die wohl überlegt sein will. Damit die Bevollmächtigung und auch alle damit zusammenhängenden Risiken von allen Seiten richtig beurteilt werden können, empfiehlt es sich, diese Generalvollmacht notariell beurkunden zu lassen. Nur so können Sie rechtssicher klarstellen, dass alle Beteiligten wissen und verstehen, worum es in dieser Vollmacht geht. Gerade bei so wichtigen Dingen ist es ratsam, so viele Fragen wie möglich zu klären, bevor es zu einem Streit kommt oder sogar vor Gericht landet.

Was ist eine Bürgschaft und wann brauche ich sie?

Bürgschaften sind bei Darlehn oft erforderlich, wenn man selber nicht über ausreichend Sicherheiten verfügt. Lassen Sie sich von mir gemeinsam als Schuldner und Bürge beraten, wie diese Bürgschaft gestaltet werden soll. Oft kommt es zu einem unvorhersehbaren Streit, wenn Geld im Spiel ist und da lohnt es sich, wenn man sich einigt, bevor der Streit entsteht.

Was ist eine Auflassung?

Eine Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie, also eines Hauses, eines Grundstücks oder einer Wohnung, dass das Eigentum an den Käufer übergehen soll. Die Auflassung ist Teil des Kaufvertrages und wird in der Regel innerhalb von 2 Monaten nach Abschließen des Kaufvertrages vollzogen. Bei der Auflassung wird technisch gesehen lediglich ein neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.

Was ist eine Grundschuldbestellung?

Mit der Grundschuldbestellung wird die Grundschuld der Immobilie in das Grundbuch mit eingetragen. Dieser Grundbucheintrag dient den Banken als zusätzliche Sicherheit.

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Ein Gesellschaftsvertrag ist im Grunde lediglich ein Vertrag in dem die Gründer einer Gesellschaft ihre Rechtsgrundlagen und Rechtsform ihrer Gesellschaft festlegen. Auch eine Satzung von Vereinen in dem Sinne ein Gesellschaftsvertrag. Ob Sie nun einen Verein gründen und in das Vereinsregister eintragen lassen wollen, oder eine GmbH, OHG oder andere Gesellschaft gründen wollen oder die Gesellschaftsform ändern wollen, benötigen Sie dafür eine notarielle Begleitung, da es eine Änderung des Gesellschaftsvertrag ist. Gerne helfe ich Ihnen dabei und stehe Ihnen beratend zur Seite.

Wie hoch sind Notarkosten?

Die Notarkosten werden in Deutschland streng von den Notarkammern geregelt und überwacht. So greift in Münster etwa die Westfälische Notarkammer in Hamm. Die Gebührenordnung ist sehr transparent und auf der Webseite der Bundesnotarkammer einsehbar.

Ratgeber Notar

Die Westfälische Notarkammer, die Schleswig-Holsteinische Notarkammer und die Berliner Notarkammer veröffentlichen regelmäßig auf dem Blog Ratgeber Notar interessante, aktuelle und wichtige Artikel zu den Themen Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Vorsorge und Gesellschaftsrecht. Der Blog ist für alle gedacht, die sich informieren wollen, bevor sie einen Notar aufsuchen, wie zum Beispiel: „Typische Fallstricke beim Berliner Testament“ oder „Schrottimmobilien – So schützen sich Anleger„.

Kontakt:

Annette Frommhold-Merabet

afm@mehnert-herting.de

Sekretariat
Jasmin Ziegenfuß
Tel: 0251/ 53 57 7-21
ziegenfuss@mehnert-herting.de